Criminal Compliance, Health Compliance, Tax Compliance
Oft ist sich die Geschäftsleitung zwar über bestehende Compliance-Risiken bewusst, setzt aber aufgrund fehlender personeller Ressourcen oder im Hinblick auf die zu erwartenden Kosten präventive Maßnahmen nicht konsequent um. Nach unserer Erfahrung gilt hier jedoch der Grundsatz: Viel hilft nicht unbedingt viel. Statt standardisierten „Baukastensystemen“ setzen wir in der Compliance-Beratung deshalb auf individuelle Handlungsempfehlungen, die zum jeweiligen Risikoprofil des Mandanten passen. Liegt bei einem Mandanten aufgrund einer intensiven Zusammenarbeit mit Agenten in „gefährdeten“ Ländern mit schlechtem CPI-Wert ein erhöhtes Korruptionsrisiko vor, mag das „Hauptproblem“ bei einem anderen Mandanten eher in der Gefahr von Preisabsprachen oder im Bereich der Geldwäsche liegen.
Im Falle der Einleitung eines strafrechtlichen Verfahrens gegen das Unternehmen vertreten wir dessen Interessen gegenüber Behörden und Gerichten. Hierbei können alle fünf Partner auf eine über 20-jährige forensische Erfahrung zurückgreifen.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie eine konkrete Fragestellung haben oder ein allgemeines Beratungsgespräch wünschen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Markus Meißner ist zertifizierter Compliance Officer (Univ.).
Internal Investigations
Gründe dafür, bestimmte Sachverhalte unternehmensintern aufzuklären, sind im Geschäftsalltag vielfältig und müssen mit einem strafrechtlichen Fehlverhalten (noch) gar nicht im Zusammenhang stehen. Besondere Relevanz gewinnen sog. „interne Ermittlungen“ jedoch dann, wenn die Unternehmensleitung entweder intern oder von außen Kenntnisse von möglichen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Unternehmen erhält. In diesem Fall kommen die Verantwortlichen regelmäßig nicht daran vorbei, die im Raum stehenden Fragestellungen durch die Sichtung von Unterlagen, die Auswertung elektronischer Daten sowie Befragung eigener Mitarbeiter möglichst schnell aufzuklären, um sich einen umfassenden Überblick zu verschaffen. Sollte sich der im Raum stehende Verdacht erhärten, wären unter Umständen arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen die betroffenen Mitarbeiter zu ergreifen, um weitergehenden Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Erkannte Schwachstellen in den Geschäftsprozessen, die Regelverstöße begünstigt haben, müssen umgehend konsequent abgestellt werden.
Muss ein Mitarbeiter an einer internen Sachverhaltsaufklärung überhaupt mitwirken? Kann das Unternehmen ihn „zwingen“, Fragen zu beantworten? Welche Ermittlungsmaßnahmen sind arbeitsrechtlich zulässig, etwa die Videoüberwachung oder die Kontrolle von Taschen? Welche Grenzen werden durch datenschutzrechtliche Bestimmungen gesetzt? Darf ich als Arbeitgeber private E-Mails meiner Mitarbeiter im Rahmen einer solchen Sachverhaltsaufklärung auswerten?
DMS Rechtsanwälte führen interne Ermittlungen entweder in Abstimmung mit dem Auftraggeber eigenständig durch oder bieten personelle und fachliche Unterstützung für die mit derartigen Ermittlungen beauftragten internen Mitarbeiter.
Ombudsperson / Vertrauensanwalt
Der Vertrauensanwalt steht allen Beschäftigten und Geschäftspartnern eines Unternehmens als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung. Ziel seiner Arbeit
ist die Aufklärung von Sachverhalten, die strafrechtliche Relevanz haben könnten.
Als Anlaufstelle nimmt er Mitteilungen entgegen, die Verdachtsmomente enthalten, und prüft diese auf ihre Glaubwürdigkeit und strafrechtliche Relevanz. Der Vertrauensanwalt entscheidet nach eigener pflichtgemäßer Prüfung, ob und inwieweit er einen ihm unterbreiteten Sachverhalt der weiteren Prüfung durch die ihm benannten Ansprechpartner im Unternehmen unterbreitet.
Die Partner von DMS Rechtsanwälte übernehmen auf Wunsch eines Unternehmens die Stellung eines solchen externen Vertrauensanwaltes.
Schulungen
Eine erfolgreiche Prävention setzt voraus, dass Unternehmensverantwortliche dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter regelmäßig geschult werden.
Neben der Wissensvermittlung bzw. Wissensauffrischung haben solche Schulungen auch den positiven Effekt einer Sensibilisierung der Mitarbeiter.
Die Partner von DMS Rechtsanwälte unterstützten Sie gerne bei der Durchführung derartiger Schulungen zu strafrechtlichen und medizinrechtlichen Themen.
Rechtsanwalt Johannes Daunderer und Rechtsanwalt Florian Mangold sind nicht nur Fachanwälte für Strafrecht, sondern zugleich auch Fachanwälte für Medizinrecht.
Präventivberatung
Es ist von Vorteil, wenn ein Unternehmen seinen strafrechtlichen Berater nicht erst im „Krisenfall“ kennenlernt. Wir sind davon überzeugt, dass die Früherkennung von Compliance-Risiken und die Erarbeitung geeigneter Handlungsstrategien nicht nur zur Haftungsvermeidung beiträgt, sondern auch einen Mehrwert für Ihr Unternehmen schaffen kann. Wir stehen Ihrem Unternehmen hierbei sowohl über einen längeren Zeitraum beratend zur Seite, unterstützen aber auch je nach Bedarf ganz gezielt und punktuell. In jedem Fall legen wir Wert auf eine individuelle und persönliche Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, um gemeinsam optimale Lösungen zu finden.
Wir bieten als Fachanwälte für Strafrecht mit unserer wirtschaftsstrafrechtlichen Expertise Compliance-Verantwortlichen und Inhouse-Juristen fundierte und zielgerichtete Unterstützung an.