Strafrecht

Strafverteidigung

Der Strafverteidiger betreut eine Vielzahl von völlig unterschiedlichen Mandanten: vom Korruptionsverdächtigen aus der Vorstandsetage über den einer Affekttat beschuldigten Ehepartner, über den der Insolvenzverschleppung bezichtigten Geschäftsführer bis hin zum vorbestraften Drogenkonsumenten. Im praktischen Verteidigeralltag hilft kein Theorienstreit oder ein „Glasperlenspiel“ (Salditt, MAH-Strafverteidigung § 1 Rn. 1 ff.), gefragt ist vielmehr: Engagement, Kommunikation, klare Zielsetzungen und überlegter Mitteleinsatz.

Kommunikation: Verteidigung ist Kommunikation; Kommunikation mit Ermittlungsbehörden, Strafgerichten, aber vor allem auch Kommunikation mit dem eigenen Mandanten.

Engagement: Maßnahmen von Ermittlungsbehörden erfolgen in aller Regel unerwartet, so dass es ein hohes Maß an Engagement erfordert, im Falle einer Durchsuchung oder gar Festnahme schnell vor Ort zu sein und sowohl dem Mandanten als auch dessen Angehörigen in dieser schwierigen Zeit umfassend beizustehen.

Klare Zielsetzungen: Zusammen mit dem Mandanten müssen erreichbare Verteidigungsziele erarbeitet werden.

Überlegter Mitteleinsatz: Durch die Zielsetzungen bestimmt sich auch die Auswahl der einzusetzenden Mittel.

Wir begleiten unsere Mandanten durch sämtliche Phasen von Straf- und Bußgeldverfahren, beginnend bei internen Untersuchungen oder Durchsuchungen bis hin zu Vernehmungen vor Behörden, Gerichten oder Untersuchungsausschüssen.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen während Ermittlungs- und Hauptverfahren bis zur Revision tatkräftig zur Seite.

Allgemeines Strafrecht

Die Inhalte der Normen des Strafgesetzbuches sind so verschiedenartig wie das Leben selbst. Neben der Körperverletzung, dem Diebstahl und dem Raub gehören insbesondere die Sexualstraftaten zum allgemeinen Strafrecht.

Gerade im allgemeinen Strafrecht ist das Strafprozessrecht als gemeinsame Grundlage eines jeden Strafverfahrens von besonderer Bedeutung.

Die Befassung mit dem Strafverfahrensrecht kann daher auch nie zu Ende sein; es entwickelt sich jeden Tag fort: Wir analysieren deshalb laufend aktuelle Entscheidungen zum Strafverfahrensrecht.

Betäubungsmittelstrafrecht

Zum Betäubungsmittelstrafrecht im engeren Sinne gehören sowohl die Straftatbestände, die den Umgang mit Betäubungsmitteln unter Strafe stellen (z.B. Besitz, Anbau, Herstellung, Sichverschaffen) als auch diejenigen, die auf die Erzielung von Umsatz gerichtet sind (insbes. Handeltreiben, Einfuhr).

Neue Gesetzgebung und neue Rechtsprechung bringen stetige Änderungen mit sich. Das neue CanG soll im April 2024 in Kraft treten und Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden. Auch das Maßregelvollzugsrecht wurde jüngst geändert und bringt neue Herausforderungen für die Verteidigung mit sich.

Wir sind im Rahmen unseres Praxisalltags häufig mit dem Betäubungsmittelstrafrecht befasst und publizieren regelmäßig in diesem Bereich.

Internationales Strafrecht

Der europäische Haftbefehl muss eine Reihe von Informationen enthalten: Identität der Person, ausstellende Justizbehörde, rechtskräftiges Urteil, Strafmaß usw. Die rechtliche Prüfung kann aber bei einem Europäischen Haftbefehl, den ein anderer EU-Staat erlassen hat, in Deutschland nach wie vor nur sehr eingeschränkt erfolgen.

Diese beschränkten Abwehrmöglichkeiten erfordern eine schnelle Reaktion und Einbindung strafrechtlicher Kollegen des ermittelnden Staates.

Auch ausländische Rechtsordnungen außerhalb der EU wirken immer stärker in das deutsche Strafverfahren hinein, insbesondere bei internationalen Unternehmen. So ist es bereits Realität, dass ein in den USA geführtes Verfahren der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC auf der Basis des FCPA (Foreign Corruption Practices Act) im Wege der Rechtshilfe durch deutsche Staatsanwälte in Deutschland umgesetzt wird.

Wir vertreten und beraten unsere Mandanten umfassend in europäischen Ermittlungsverfahren oder Auslieferungsverfahren ebenso wie bei internationalen Rechtshilfeersuchen oder Auslieferungsersuchen. 

Jugendstrafrecht

Zentrales Prinzip des Jugendstrafrechts ist der sog. Erziehungsgedanke. Dieser prägt nicht nur die Ahndung, sondern bestimmt häufig auch das Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende.

Die Vertretung von Jugendlichen liegt uns besonders am Herzen, da bei Jugendlichen die Möglichkeit der positiven Einwirkung auf den weiteren Lebensweg am größten ist. Wir beschäftigen uns daher auch laufend mit der aktuellen Rechtsprechung.

Als besonderen Service und als Ausdruck unseres sozialen Engagements bietet Rechtsanwalt Duchon eine Beratungssprechstunde ausschließlich für Jugendliche und Heranwachsende an: Dienstags von 17.00 – 18.00 Uhr steht Rechtsanwalt Duchon Jugendlichen für eine strafrechtliche Erstberatung zur Verfügung. Es können für diese Zeit telefonische Termine oder Termine vor Ort vereinbart werden.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Ordnungswidrigkeiten sind keine Straftaten, welche eine Strafe (Geld- oder Freiheitsstrafe) zur Folge haben können, es werden vielmehr Bußgelder verhängt. Insbesondere im Nebenstrafrecht (u.a. Umweltstrafrecht, Lebensmittelstrafrecht, Arbeitsstrafrecht und Kapitalmarktstrafrecht) finden sich oftmals neben Straftatbeständen zahlreiche Ordnungswidrigkeitentatbestände. Dabei können die verhängten Geldbußen durchaus große Geldbeträge erreichen, da derartige Bußen auch eine „Abschöpfungsfunktion“ haben sollen.

In nahezu jedem wirtschaftsstrafrechtlichen Kontext können Gesetzesverstöße, die von Mitarbeitern begangen werden, die Folge haben, dass dem Unternehmen eine Geldbuße nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz auferlegt wird.

Wir vertreten sowohl die individuell Betroffenen eines Bußgeldverfahrens als auch Unternehmen, wenn diese Betroffene eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens sind.