Steuerstrafrecht

Steuerstrafrecht

Die Verteidigung in Steuerstrafverfahren ist ein zentraler Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Die Ermittlung des Sachverhalts erfordert regelmäßig eine spezielle wirtschaftliche Expertise.

Wir sind mit den prozessualen Besonderheiten des Steuerstrafverfahrens sowie den beteiligten Behörden und Strukturen bestens vertraut.

Bei Bedarf greifen wir auf unser weitreichendes Netzwerk von renommierten Kooperationskanzleien im Bereich des Steuerrechts zurück.

Da sich Steuerstreitverfahren und Steuerstrafverfahren gegenseitig beeinflussen und auch überschneiden, muss man beide prozessual eigenständige Verfahren im Blick haben. Denn es geht nicht nur um die strafrechtliche Sanktionierung, sondern auch um die Steuerfestsetzung. Deshalb ist es ratsam, sich so früh wie möglich an einen versierten Verteidiger für Steuerstrafrecht zu wenden.

DMS Rechtsanwälte beraten und verteidigen laufend in steuerstrafrechtlichen Großverfahren wie Cum/Ex- Deals oder Umsatzsteuerkarussellen. Daneben beraten wir Sie im Bereich Selbstanzeige sowie Vermeidung von Strafverfahren durch Tax Compliance.

Rechtsanwalt Marc Duchon ist Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA).

Steuerhinterziehung

Das Steuerstrafrecht ist die Schnittmenge zwischen Steuerrecht und Strafrecht. Es reicht daher nicht aus, sich in strafrechtlichen Fragestellungen auszukennen. Spezialkenntnisse im materiellen und prozessualen Steuerstrafrecht sind für die Verteidigung in Steuerstrafverfahren unverzichtbar. Darüber hinaus benötigt man im Umgang mit den Steuerbehörden Verhandlungsgeschick und Hartnäckigkeit.

Steuerordnungswidrigkeiten

Steuerordnungswidrigkeiten sind Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit einer Geldbuße geahndet werden können, wie z. B. die leichtfertige Steuerverkürzung oder die Gefährdung von Abzugsteuern.

Im unternehmerischen Bereich ist die gelegentliche Verwirklichung einer Ordnungswidrigkeit oft nur schwer zu vermeiden. Bußgeldbewehrte Handlungspflichten bzw. Verbote finden sich über das gesamte Steuerrecht verteilt und nicht selten etwas versteckt.

Die Partner von DMS Rechtsanwälte vertreten Betroffene in jeder Phase eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Strafbefreiende Selbstanzeige

Nur im Steuerstrafrecht gibt es nach einer vollendeten Tatbegehung die Möglichkeit, durch die Korrektur der unzutreffenden Angaben nachträglich Straffreiheit zu erlangen bzw. ein Verfahrenshindernis zu begründen. Die Abgabenordnung kennt nämlich anders als das allgemeine Strafverfahren das Institut der Selbstanzeige. Die Wirksamkeitsvoraussetzungen für eine Selbstanzeige sind durch zahlreiche Reformen in den vergangenen Jahren erheblich erhöht worden.

Die Partner von DMS Rechtsanwälte begleiten – in der Regel gemeinsam mit Steuerberatern – die Erstellung von Selbstanzeigen.

Umsatzsteuerbetrug

Die Europäische Staatsanwaltschaft ist eine neue EU-weit tätige Behörde, die gegen grenzübergreifende Großkriminalität zulasten des EU-Haushalts vorgeht. Sie hat ihre Arbeit im Juni 2021 in 22 teilnehmenden EU-Ländern aufgenommen.

Die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) ist als erste unabhängige und dezentrale Staatsanwaltschaft der Europäischen Union befugt, Straftaten gegen den EU-Haushalt wie Betrug, Korruption und schweren grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug zu untersuchen, strafrechtlich zu verfolgen und vor Gericht zu bringen.

Die Partner von DMS Rechtsanwälte verteidigen regelmäßig in Fällen des Umsatzsteuerbetrugs und kennen die Besonderheiten dieser Verfahren.