Expertise im Blick: Medizinstrafrecht auf höchstem Niveau!
Wir beraten unsere Mandanten in allen medizinstrafrechtlichen Fragestellungen, vertreten sie in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und verteidigen sie gegen Anklagen vor den Strafgerichten. Hierbei sind wir ausschließlich auf der medizinischen Leistungserbringerseite tätig. Wir vertreten grundsätzlich keine Patienten gegen Ärzte oder Krankenhäuser.
Auf Basis jahrzehntelanger Erfahrung und unserer besonderen Expertise im Strafrecht und Medizinrecht haben wir bei Ärzten und sonstigen Berufsträgern im Gesundheitswesen immer auch die berufsrechtlichen Zusammenhänge im Blick, insbesondere die Auswirkungen eines Strafverfahrens auf die vertragsärztliche Zulassung sowie die Approbation. Da bereits im Strafverfahren die Weichen für ein berufsrechtliches Folgeverfahren gestellt werden, erfordert die Beratung und Verteidigung im Medizinstrafrecht Weitblick. Die einschlägigen medizin- und berufsrechtlichen Normen müssen zwingend in strategische Überlegungen mit einbezogen werden. Ferner besteht regelmäßig ein starkes öffentliches Interesse, was wir bei unseren Mandanten aus der Gesundheitsbranche ebenfalls immer mit im Blick haben.
Ärzte, Krankenhäuser und Unternehmen aus der Gesundheitsbranche rücken vermehrt ins Blickfeld von Staatsanwaltschaften, die ihre Anstrengungen im Kampf gegen dort vermutete Kriminalität intensivieren.
Wir begleiten unsere Mandanten aus der Gesundheitsbranche durch sämtliche Phasen von Straf- und Bußgeldverfahren, beginnend bei internen Untersuchungen oder Durchsuchungen bis hin zu Vernehmungen vor Behörden, Gerichten oder Untersuchungsausschüssen.
Darüber hinaus stehen wir ihnen während Ermittlungs- und Hauptverfahren bis zur Revision tatkräftig zur Seite.
Soweit keine Interessenkollision vorliegt, ist auch eine Vertretung mehrerer Beteiligter in einem Strafverfahren durch unsere auf dem Gebiet des Arzt- und Medizinstrafrechts spezialisierten Anwälte möglich. Dies gilt bspw. insbesondere auch, wenn gegen mehrere Personen aus einem Krankenhaus, einer Arztpraxis oder einem Unternehmen wegen Abrechnungsbetruges, fahrlässiger Köperverletzung, fahrlässiger Tötung u.a. ermittelt wird. Dabei erhält jeder Beschuldigte einen eigenen Strafverteidiger aus der Kanzlei DMS.
Im Falle von Interessenkollisionen greifen wir auf ein breites Netzwerk von Medizinstrafrechtlern aus anderen Kanzleien zurück.
Wir setzen mit unserer besonderen Fachkenntnis im Medizinstrafrecht und engagiertem Einsatz für unsere Mandanten ein schlagkräftiges Gegengewicht zu den spezialisierten polizeilichen Einheiten und Schwerpunktstaatsanwaltschaften im Gesundheitswesen.
Abrechnungsbetrug
Die Verteidigung in Strafverfahren wegen Verdachts des Abrechnungsbetruges ist ein zentraler Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Dies erfordert eine sehr spezielle Expertise. Eine hier in der Vergangenheit festzustellende Zunahme an Verfahren ist vor allem auf Verschärfungen der Rechtslage und Rechtsprechung zurückzuführen. Des Weiteren hat sich hier auch die Verfolgungspraxis verschärft. So wurden nahezu bundesweit Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von strafrechtlichem Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingerichtet, deren Zuständigkeit auch auf Pflegedienste ausgeweitet wurde.
Wir sind mit den Besonderheiten sowie den beteiligten Behörden und Strukturen bestens vertraut.
Wir bündeln hierbei unsere Expertise im Medizin- und Strafrecht, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
Arztstrafrecht
Das Arztstrafrecht umfasst beispielsweise Fälle der fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung eines Patienten durch einen Arzt. Eine erfolgreiche Verteidigung erfordert hier regelmäßig eine spezielle Expertise, die die Rechtsanwälte von DMS aufweisen. Die Erfassung auch komplexer medizinischer Sachverhalte und Vorgänge ist hierbei Grundvoraussetzung.
Wir sind mit den Besonderheiten derartiger Verfahren bestens vertraut.
Arzneimittelstrafrecht
Das Arzneimittelstrafrecht ist ein spezieller Bereich des Strafrechts. Es dient dem Schutz der Verbraucher, indem es die Qualität und Sicherheit von Arzneimitteln sicherstellt.
Wir sind mit den Besonderheiten des Arzneimittelstrafrechts sowie den beteiligten Behörden und Strukturen bestens vertraut. Wir verteidigen in Strafverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das AMG und BtMG, so beispielsweise auch gegen den Vorwurf der unerlaubten Abgabe, verbotener Herstellung oder Mengenüberschreitungen.
Bei Bedarf greifen wir auf unser weitreichendes Netzwerk von renommierten Kooperationskanzleien im Bereich des Arzneimittelrechts zurück.
Fortpflanzungsmedizinstrafrecht
Das Fortpflanzungsmedizinstrafrecht umfasst insbesondere Verstöße gegen das Embryonenschutzgesetz (ESchG). Ohne solide Kenntnisse der medizinischen und biologischen Hintergründe kann eine erfolgreiche Verteidigung in diesen sehr speziellen Verfahren nicht gelingen.
Wir sind mit den Besonderheiten derartiger Verfahren bestens vertraut und haben bundesweit bereits zahlreiche derartige Verfahren geführt. Als Reproduktionsmediziner sind Sie hier bei DMS in den besten Händen.
Korruption im Gesundheitswesen
Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen ist 2016 in Kraft getreten. Es soll vermeintliche strafrechtliche Risiken schließen und Bestechung im Gesundheitswesen sanktionieren.
Entsprechende Delikte können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Für die Strafverfolgung in derartigen Verfahren wurden Spezialabteilungen für Gesundheitswesen bei den Staatsanwaltschaften gebildet.
Wir sind mit den prozessualen Besonderheiten sowie den beteiligten Behörden und Strukturen bestens vertraut und gewährleisten eine effektive Verteidigung in derartigen Verfahren.
Krankenhausstrafrecht
Die Verteidigung im Zusammenhang mit Vorwürfen im Krankenhaus bildet einen zentralen Schwerpunkt unserer Tätigkeit. Wir beraten Rechtsabteilungen in spezifischen strafrechtlichen Fragen und verteidigen Vorstände, Klinikgeschäftsführer, Chefärzte und sonstige Mitarbeiter gegenüber den Ermittlungsbehörden.
Eine enge Verzahnung aller hierbei tangierten Rechtsgebiete wird hierbei stets sichergestellt.
Pharmastrafrecht
Das Pharmarecht und das Apothekenrecht wird durch eine Vielzahl von nationalen und europäischen Vorschriften geregelt. Hierbei enthalten zahlreiche Vorschriften Sanktionsandrohungen für bestimmte Verhaltensweisen in Form von Strafen und Bußgeldern. Bei der Abgabe von schädlichen Arzneimitteln kann es etwa zu Tötungs- und Körperverletzungsdelikten oder einer gemeingefährlichen Vergiftung kommen. Gegenüber Endabnehmern und Krankenkassen kann es zu Betrugsdelikten kommen, gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen außerdem zu Untreuedelikten. Schließlich kommen etwa Verstöße gegen das Apothekengesetz, das Arzneimittelgesetz, das Heilmittelwerbegesetz oder das Betäubungsmittelgesetz in Betracht.
Die Verteidigung im Pharmastrafrecht erfordert regelmäßig eine spezielle Expertise.
Wir sind mit den Besonderheiten derartiger Verfahren sowie den beteiligten Behörden und Strukturen bestens vertraut.
Bei Bedarf greifen wir auf unser weitreichendes Netzwerk von renommierten Kooperationskanzleien im Bereich des Pharmarechts zurück.
Verteidigung in berufsrechtlichen Verfahren
Neben den ausdrücklich in der Berufsordnung genannten Pflichten, wie der Schweigepflicht, der Pflicht zur beruflichen Fortbildung, der Pflicht zur Teilnahme am Notdienst und den Vorgaben zur Werbung, trifft jeden Arzt die Pflicht seinen Beruf gewissenhaft auszuüben und dem ihm im Zusammenhang mit dem Beruf entgegengebrachten Vertrauen zu entsprechen. Die meisten Mediziner wissen, welche Verhaltensweisen zulässig sind oder haben zumindest im Rahmen der Berufsausübung ein Gespür hierfür entwickelt. Trotzdem kommt es manchmal – egal ob vorsätzlich oder unbeabsichtigt – zu einem Verstoß gegen die normierten Grundsätze.
Wir beraten und verteidigen Sie gegen berufsrechtliche Vorwürfe.