Team

Rechtsanwalt Johannes Daunderer

Partner | Fachanwalt für Strafrecht | Fachanwalt für Medizinrecht | Rettungsassistent

Johannes Daunderer wurde im Jahre 2000 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit seiner Zulassung ist er ausschließlich in den Gebieten  des Strafrecht und des Medizinrechts tätig. Mit seiner langjährigen Expertise berät er Einzelpersonen und Unternehmen im Wirtschafts-, Medizin- und Steuerstrafrecht.

Mit fundierter forensischer Expertise und jahrzehntelanger Berufserfahrung  verteidigt Johannes Daunderer bundesweit vor allen Staatsanwaltschaften und Gerichten.

Als Partner von DMS Rechtsanwälte und mit seiner Doppelqualifizierung als Strafverteidiger und Medizinrechtler tritt er häufig in der Beratung und Verteidigung von Führungskräften, Medizinern, Krankenhäusern oder sonstigen Leistungserbringern aus der Gesundheitsbranche in Erscheinung.

Im Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht deckt er das klassische Portfolio ab und wird neben dem Medizinstrafrecht auch in diesen Bereichen sehr häufig von Kollegen und Mandanten weiterempfohlen.

Im Rahmen seiner Spezialisierung tritt Johannes Daunderer zudem als Referent auf und publiziert regelmäßig in juristischer und auch medizinischer Fachliteratur.

Johannes Daunderer berät auf Deutsch und Englisch.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Medizinstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Unternehmensstrafrecht
  • Criminal & Health Care Compliance 
Referenzen
  • HANDELSBLATT
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2023 – Medizinrecht Konfliktlösung
  • WIRTSCHAFTSWOCHE
Top Anwalt
2023 – Medizinrecht
  • FOCUS SPEZIAL
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2021 – Medizinrecht
  • FOCUS SPEZIAL
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2020 – Medizinrecht
  • FOCUS SPEZIAL
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2020 –  Strafrecht
Publikationen

Beiträge in Sammelwerken:

  • Praxisleitfaden  zu ärztlichen Aufklärungspflicht; Wie müssen Ärzte wann und worüber aufklären, Ecomed Verlag  (Hrsg. Weber/Chasklowitz/Daunderer/Rehmsmeier)

Aufsätze/Urteilsanmerkungen:

  • zitiert in Legal Tribune Online (LTO), Beitrag  zur rechtlichen Zulässigkeit von Off-Label-Impfungen bei Kindern gegen Covid-19, 14.09.2021, (Tanja Podolski)
  • zitiert in Legal Tribune Online (LTO), Aufsatz zum Thema: wem gehören befruchtete Eizellen  07.09.2016, (Pia Lorenz)
  • zitiert in der Stellungnahme der Leopoldina, Nationale Akademie der Wissenschaften, Fortpflanzungsmedizin in Deutschland – für eine zeitgemäße Gesetzgebung, 2019
  • medstra, Zeitschrift für Medizinstrafrecht 4/2019: Verbietet das Embryonenschutzgesetz die Embryonenspende mit imprägnierten Eizellen? – Hintergrundanalyse zum Augsburger Freispruch
  • Aktuelle Kardiologie, Bedeutung und Probleme bei der Anwendung des Gendiagnostikgesetzes im klinischen Alltag; 2018 (zusammen mit Thorsten Ebermann und Britt-Maria Beckmann    
Vorträge
  • Strafrechtliche Aspekte in der Zentralen Notaufnahme/Notaufnahmestation, regelmäßige  interdisziplinäre Fortbildungsreihe für Krankenhäuser
  • Compliance in der Chefarztpraxis; Was darf und kann der Chefarzt entscheiden, 08.09.2023, Treffen der leitenden bayerischen Herzchirurgen   
  • Humangenetik zwischen Wunsch und Kind – Chancen und Grenzen , 27.01.2018, interdisziplinäres Symposium zur Ausweitung der Präimplantationsdiagnostik-Indikation
Mitgliedschaften
  • Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des deutschen Anwaltvereins
  • Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des deutschen Anwaltsvereins 
  • Initiative Bayerischer StrafverteidigerInnen
  • Wirtschaftsstrafrechtliche Vereinigung  (WiSteV)
  • Münchner Anwaltsverein