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Rechtsanwalt Markus Meißner

Partner | Fachanwalt für Strafrecht | Compliance Officer (Univ.)

Markus Meißner hat an der Ludwig-Maximilians-Universität in München Rechtswissenschaften studiert und ist seit 2000 als Rechtsanwalt zugelassen.

Mit seiner langjährigen Expertise berät und verteidigt er bundesweit Einzelpersonen und Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts. Zu seinen Mandanten zählen Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und andere Personen des Wirtschaftslebens, deren Interessen er auch in komplexen Verfahren kompetent und erfolgreich vertritt. Wann immer möglich, steht hierbei für ihn eine geräuschlose Erledigung ohne Öffentlichkeit im Vordergrund, jedoch ist er auch prozesserfahren und scheut nicht den „Kampf“ für seine Mandanten vor Gericht.

Ein besonderes Augenmerk von Markus Meißner gilt der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung, wo er zu einem der erfahrensten Strafrechtsanwälten in Deutschland zählt und regelmäßig von Unternehmen in ihrer Rolle als Einziehungsbeteiligte in Straf- und Bußgeldverfahren mandatiert wird.

Ein weiteres Kernstück der anwaltlichen Tätigkeit von Markus Meißner liegt in der präventiven Beratung von insbesondere mittelständischen Unternehmen und deren Entscheidungsträgern auf dem Gebiet der Criminal Compliance und in der Durchführung von internen Ermittlungen.

Markus Meißner hat eine umfassende Veröffentlichungs- und Vortragspraxis.

Neben seiner Tätigkeit als Strafverteidiger gilt das Interesse von Rechtsanwalt Meißner der Rechtspolitik. Wiederholt wurde er bereits im Zusammenhang mit wirtschaftsstrafrechtlichen Gesetzesentwürfen als Sachverständiger in Gesetzgebungsverfahren hinzugezogen.

Beratungssprachen: Deutsch und Englisch

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Strafrechtliche Unternehmensvertretung
  • Strafrechtliche Compliance-Beratung von Unternehmen
  • Vermögensabschöpfung
Referenzen

Markus Meißner gehört seit Jahren laut Handelsblatt und dem internationalen Branchenmagazin Best Lawyers regelmäßig zu Deutschlands besten Anwälten im Bereich Wirtschaftsstrafrecht sowie Criminal Defense/Criminal Tax Practice. Laut FOCUS zählte er auch im Jahr 2023 zu Deutschlands Top-Anwälten im Strafrecht.

Öffentlich bekannte Referenzmandate (nicht abschließend):

  • Strafverteidigung im sog. „Wirecard-Komplex“
  • Strafverteidigung im Zusammenhang mit sog. Cum/ex-Geschäften
  • Strafverteidigung in der „Eurofighter Affäre“
  • Strafverteidigung im sog. „Diesel-Skandal“
  • Strafverteidigung im Zusammenhang mit der Siemens Korruptionsaffäre
  • Strafverteidigung in Großverfahren wegen (Kapitalanlage-)betrugs vor dem Landgericht Dresden (sog. „Infinus-Verfahren“)
Publikationen

Markus Meißner kommentiert die materiellen Vorschriften der Vermögensabschöpfung (§§ 73 – 76b StGB) im Münchner Kommentar zum StGB, Band 2, 4. Auflage (Hrsg. Erb/Schäfer)

Darüber hinaus ist er gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Schütrumpf Autor des Praxisleitfadens Vermögensabschöpfung, im Jahr 2021 in 2. Auflage erschienen im C.H. Beck-Verlag
Weitere Veröffentlichungen (Auswahl):

  • Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 14.06.2023 – 1 StR 327/22 (Einziehung von Gegenständen oder wirtschaftlichen Vorteilen aus Bankrottstraftaten), NZI 2023, 978 ff.
  • „Herausforderung Wirtschaftsstrafverfahren – nicht immer beginnt es mit einem „großen Knall“ …“, Magazin Compliance-Manager, Ausgabe 3/23 (gemeinsam mit Rechtsreferendar Raphael Karlisch)
  • Anmerkung zu BGH, Urt. v. 29.06.2023 – 3 StR 343/22 (Abgrenzung von „rechtserheblichem Vermögenszufluss“ und „transitorischem Besitz“), NZWiSt 2023, 381 ff.
  • Anmerkung zu OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 19.01.2023 – 3 Ws 436/22 (Vermögensarrest gegen die Gesellschaft oder deren Gesellschafter?), NZWiSt 2023, 270 ff.
  • „LKSG – Zwischen echtem Anliegen und reiner Symbolpolitik“, Magazin Compliance Manager, Ausgabe 2/23 (gemeinsam mit Rechtsreferendar Raphael Karlisch)
  • Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 27.04.2022 – 5 StR 278/21, NZWiSt 2022, 410
  • Überblick über aktuelle Entscheidungen der Strafsenate des BGH zum Einziehungsrecht, Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht (ZInsO), Hefte 34/2022, 39/2022, 49/2022 und 3/2023
  • Die neuen Regelungen zur Einziehung – erste Erfahrungen, StraFo 2021, 266 ff.
  • Anmerkung zu LG Leipzig, Beschl. v. 22.10.2020 – 13 Qs 68/20, medstra 2021, 129
  • Anmerkung zu OLG Dresden, Beschl. v. 27.09.2019 – 2 Ws 212/19, NZWiSt 2019, 436
  • Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 23.10.2018 – 5 StR 185/18, NZWiSt 2019, 195
  • Das neue Modell der Opferentschädigung – aus Sicht eines (dritt)betroffenen Unternehmens, NZWiSt 2018, 239
  • Das neue Recht der Vermögensabschöpfung – Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen seit dem 01.07.2017, Neuregelungen im Bereich des materiellen Rechts, Confront Heft 3, 2017
  • Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung“, Kriminalpolitische Zeitschrift (KriPoZ), Ausgabe 4/2017
  • Der „ausländische Bedienstete“ i.S.d. § 335a Abs. 1 Nr. 2a StGB – Anwendungsprobleme und Versuch einer Begriffsbestimmung, StV 2017, 128
    Vorträge

    Markus Meißner ist regelmäßiger Referent auf nationalen und internationalen strafrechtlichen Tagungen. Darüber hinaus ist er auch seit vielen Jahren in der Rechtsanwaltsfortbildung tätig.

    Vorträge (Auswahl):

    • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2023, 11.12.2023, ZORN-Seminare
    • Aktuelles zur Vermögensabschöpfung, 04.12.2023, ZORN-Seminare
    • Materielle und formelle Probleme bei der Vermögensabschöpfung in Unternehmen einschließlich des Verhältnisses zum Schadensersatz – entgrenzte Vermögensabschöpfung in Unternehmen? 01.12.2023, 8. Unternehmensstrafrechtliche Tage 2023, Ludwig-Maximilians-Universität München
    • Reformiertes Einziehungsrecht – Anwendungsprobleme und Nachsteuerungsbedarf, 22.06.2023, wid treff recht
    • Aktuelles zur Vermögensabschöpfung, 09.06.2023, Strafverteidigervereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V.
    • Aktuelles zur Vermögensabschöpfung, 03.05.2023, Rechtsanwaltskammer München
    • Wirtschaftsstrafverfahren in der Praxis, 09.02.2023, Unternehmen Pharmabranche
    • Neue Rechtsprechung und neue Entwicklungen im Bereich der Vermögensabschöpfung und Einziehung, 28.09.2022, Hamburger AG für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.
    • Vermögensabschöpfung, 23.09./24.09.2022 in Bad Segeberg, Schleswig Holsteinische Strafverteidigervereinigung e.V. (gemeinsam mit Frau VRiinLG Dr. Sohre Tschakert)
    • Nach der Wahl ist vor der Wahl … Aktueller Stand der Diskussion um ein „Unternehmensstrafrecht“ in Deutschland, Liechtensteinische Gespräche zum Wirtschaftsstrafrecht, 09.11.2021, Universität Liechtenstein, Vaduz
    • Podiumsdiskussion zum Thema „Verfall – die neue Strafe?“, 10. Dreiländerforum Strafverteidigung, 17.09./18.09.2021, Bregenz
    • Die neuen Regelungen zur Einziehung – erste Erfahrungen, 18. Strafverteidiger-Frühjahrssymposium, AG Strafrecht, 16.04./17.04.2021, Karlsruhe
    • Strafrechtliche Verantwortung insbesondere bei Aufgaben- und Materialteilung, 1. Karlsruher Eventrecht-Tage am 16.03./17.03.2021
    • Aktuelle Rechtsprechung zum Einziehungsrecht – Vermögensabschöpfung in der Praxis, RAK München, 21.10.2019
    • Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung – Überblick und Verteidigungsansätze, Hamburgischer Anwaltverein e.V., 26.10.2018
    • Strafrechtliche Vermögensabschöpfung, RAK München, 13.06.2018
    • Update: Vertrags- und Medizinstrafrecht, Bundesverband Niedergelassner Kardiologen BNK, Berlin, 08.06.2018 (gemeinsam mit RA Thorsten Ebermann)
    • Neuregelung der Opferentschädigung, 3. Unternehmensstrafrechtliche Tage 2017, Ludwig-Maximilians-Universität München, 24.-25.11.2017
    • Die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung – Höher, schneller, weiter … ein Überblick über das (neue) Abschöpfungsrecht, Termine: Hamburg, 28.06.2017; Köln: 04.10.2017; München: 05.10.2017, Dresden: 26.01.2018
    • Reform der Vermögensabschöpfung – Verfahrensregelungen, Überblick und kritische Würdigung, 41. Strafverteidigertag in Bremen, 24.03.-26.03.2017
    • Korruption im Gesundheitswesen – die neuen §§ 299a, 299b StGB, Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V., 12.10.2015 (gemeinsam mit Rechtsanwalt Thorsten Ebermann)
    Mitgliedschaften

    Markus Meißner ist seit vielen Jahren Mitglied des Vorstands der Bayerischen Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V. Daneben ist er Mitglied

    • der Wirtschaftsstrafrechtlichen Vereinigung e.V. (WiSteV)
    • der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen AnwaltVereins
    • der Münchner Juristischen Gesellschaft e.V. und
    • des Münchner Anwaltvereins e.V.
    • des Tax & Legal Excellence Network
    • des AK Mittelstand im DICO e.V.