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Das vorläufige „Aus“ für die digitale Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung?

Gedanken unseres Partners Markus Meißner zum „Nein“ des Bundesrats zum „Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafrechtlichen Hauptverhandlung“ …

„Und sie begannen in fremden Sprachen zu reden …“ (frei nach Apostelgeschichte 2,4) – oder: That‘s politics baby …

Das mehrheitliche „Nein“ des Bundesrats zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung ist enttäuschend. Verständlich wird dies auch nicht unter einem rein sachlichen Blickwinkel. Eine bessere Dokumentation des gesprochenen Wortes in der strafrechtlichen Hauptverhandlung und damit dem Kern des Strafprozesses dient nicht nur der besseren Wahrheitsfindung und erhöht die Transparenz. Es ist schlicht auch eines Rechtsstaats würdig. Die Fragen der technischen Umsetzung wurden ausführlich diskutiert, es wurden Kompromisse gefunden, etwa der Verzicht auf eine Videoaufzeichnung oder längere Umsetzungsfristen – Kompromisse, die die Anwaltschaft geschmerzt haben, zu denen man sich aber mit Blick auf die Sache bereiterklärt hat. Jedoch hat man die Rechnung ohne die politischen Gesetzmäßigkeiten gemacht. Es ging gestern ganz offensichtlich nicht um einzelne Paragraphen und Absätze eines Gestzesentwurfs, sondern um das Aufzeigen von Machtverhältnissen – „Union gegen Ampel-Regierung“, „Länder gegen Bund“. Waren wir als Anwaltschaft naiv? Haben wir zu schnell Verhandlungspositionen aufgegeben und uns zu schnell auf Kompromisse eingelassen? Letzteres wird man am heutigen Tag bejahen müssen.

PS: Gerne lasse ich mich eines besseren belehren, dass es allen am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten „um die Sache“ geht. Die Chance, dies unter Beweis zu stellen, bietet nunmehr der Vermittlungsausschuss! Allein mir fehlt der Glaube …